Die Lernenden sind Facharztanwärter entweder spezifisch für den Titel Neurologie oder eine andere Fachrichtung.
4.1. Einführungsgespräch und Fortbildungsberatung
In einem einführenden Gespräch mit dem Weiterbildungsbeauftragten wird bei Stellenantritt der Fortbildungsstand des Assistenten eingeschätzt. Um sich rasch in der neuen Umgebung zurechtzufinden, wird ihm ein Tutor, in der Regel ein erfahrener Assistenzarzt oder ein Oberarzt, zugeteilt. Dadurch sollen die Arbeitsabläufe gesichert und eine optimale Integration gewährleistet werden.
Bestandteile des Einführungsgespräches sind die Erwartungen der Klinikleitung, die Klinikgrundsätze, die Darstellung der Klinikstruktur und der sich daraus ergebenden Möglichkeiten; die Selbsteinschätzung des Assistenten und die Formulierung seiner Ausbildungswünsche; die Besprechung von Einstellungs- und Motivationsfragen. Abschliessend wird ein den Fähigkeiten des Weiterzubildenden angepasstes Lernprogramm formuliert. Über das Gespräch, inkl. das vereinbarte Lernprogramm und –ziel, wird ein Protokoll erstellt und von den Gesprächsteilnehmern visiert.
Der Weiterbildungbeauftragte steht den Ausbildungskandidaten zu Beratungsgesprächen im Hinblick auf die Karriereplanung zur Verfügung.
4.2. Qualifikationsgespräche
Die Anstellung wird in der Regel für 1 Jahr vereinbart und kann entsprechend der Qualifizierung der Kandidaten verlängert werden. Nach dem Einführungsgespräch finden in Intervallen von 6 Monaten Fortsetzungsgespräche statt, um die Fortschritte und allfällige Schwierigkeiten zu besprechen. Diese Gespräche orientieren sich an den einschlägigen FMH-Formularen und werden von der Chefärztin, nach Konsultation des Kaders, geführt. Damit werden Gespräche, die die Qualifikation zum Thema haben, und beratende Gespräche mit dem Weiterbildungsbeauftragten sachlich getrennt. Das Qualifikationsgespräch dient der Lernzielkontrolle. Spätestens nach 8 Monaten wird jeweils, nach Rücksprache mit dem Kader, über die Fortsetzung der Anstellung entschieden. Mit den Ausbildungskandidaten wird zu diesem Zeitpunkt ein Weiterbildungsvertrag erarbeitet. Darin soll Berufs- und Karriereziel und die Weiterbildungspräferenz deklariert sein, im Besonderen der Ausbildungsschwerpunkt in klinischer Neurophysiologie (EEG, EMG, Evozierte Potentiale, Ultraschalldiagnostik der hirnversorgenden extra- und intrakraniellen Gefässe). Die notwendigen Rotationen auf andere Weiterbildungsstätten werden dabei angesprochen und in die Planung miteinbezogen.