Weiterbildungsstufen

Die Assistenzärzte werden auf verschiedenen Stufen eingesetzt, welche ihrem Ausbildungsstand entsprechen. Die Einteilung in eine dieser Stufen basiert auf den Einführungs- und Fortsetzungsgesprächen. Die Dauer einer Ausbildungsstufe beträgt in der Regel 1 Jahr.

5.1. Stufe 1: Basale Kenntnisse in klinischer Neurologie

- Klinische Tätigkeit auf der Bettenstation
- Klinische Tätigkeit auf der Ambulanz
- Teilnahme am Notfalldienst der Klinik

Lernziele sind: das Erlernen der klinischen Diagnostik; die Erkennung von krisenhaften klinisch-neurologischen Verschlechterungen; das Screening und die klinische Einschätzung von Patienten in der Zentralen Notfallaufnahme; die rationale Veranlassung von Zusatzuntersuchungen und die Einschätzung ihres Aussagewertes; die Formulierung eines Therapiekonzeptes; das Erlernen der Lumbalpunktion; die Bedienung von Monitoringgeräten bei akuten Schlaganfallspatienten; die Überwachung und Dokumentation von Therapieverläufen; Erlernen einer offenen Kommunikation mit den verschiedenen Berufs-gruppen, die den Patienten betreuen (Pflegeteam, Ergotherapie, Physiotherapie). In Fallseminarien müssen diagnostische und therapeutische Entscheide vertreten werden.

5.2. Stufe 2 : Erlernen neurophysiologischer Methoden und gutacherliche Tätigkeit

- Tätigkeit im EMG-Labor, inkl. Evozierte Potentiale-Labor
- Tätigkeit im EEG-Labor, inkl. Langzeitmonitoring und simultanem Video-EEG-Monitoring
- Tätigkeit im Ultraschall-Labor


Die Lernziele orientieren sich an den Anforderungen für die Erlangung der Zertifikate in diesen Fachbereichen. Im besonderen wird darauf geachtet, dass die Befunde nicht isoliert betrachtet sondern in ein klinisches Konzept integriert werden. Der Auszubildende muss somit fähig werden, die Relevanz der neurophysiologischen Befunde für die klinische Fragestellung einzuschätzen. Er präsentiert und diskutiert die Befunde auf anschauliche Weise in neurophysiologischen Seminarien.
- Gutachterliche Tätigkeit

Ziele sind: das Erlernen einer sorgfältigen Bestandesaufnahme, inkl. eingehender Untersu-chung; Invalidität und den Umgang mit ihr einzuschätzen; Einschätzung rehabilitativer Ressourcen; Kenntnisse der Sozialversicherung.
- Unterrichtstätigkeit in Schwesternschulen und für das Pflegepersonal

 
5.3. Stufe 3 : Klinische und neurophysiologische Spezialaufgaben
Die Auszubildenden werden für klinische und neurophysiologische Spezialaufgaben herangebildet. Es handelt sich hier um Aufgaben in Spezialsprechstunden, beispielsweise in Epileptologie, für Parkinsonkranke, etc. In den neurophysiologischen Laboratorien erfolgt der Einsatz nun jenseits der Routine auf der Stufe der Perfektionierung mit dem Ziel einer qualitativen Verbesserung und Neueinführung von Methoden. Schliesslich ist auf dieser Stufe auch der Einsatz im Stroke Team und im Interdisziplinären Zentrum für Schlafmedizin möglich.

Der Assistent muss nun fähig werden, neurologische Argumente auch nach aussen hin in multidisziplinären Besprechungen zu vertreten. Er wird für Weiterbildungsaufgaben herangezogen.